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Der erste SChritt zum Motorradführerschein mit Behinderung

Verkehrsmedizinisches Gutachten

Wichtig für Führerscheinneulinge und bestehende Führerscheinbesitzer

Darf ich ein Motorrad
mit einer Behinderung fahren?

Besteht bei einem Verkehrsteilnehmer, aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes, die Gefahr einer Verkehrsgefährdung, muss sich dieser Verkehrsteilnehmer einer medizinischen Eignungsprüfung unterziehen. (Paragraph 11 FeV). Eventuell  ist auch ein Medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig!

medizinische Begutachtung

Ärzte / Kliniken

Ärzte/Kliniken die eine verkehrsmedizinische Qualifikation haben, auf den Gebieten:

 medizinische Begutachtung, um mit einer Behinderung Motorradfahren zu können.
Fehlt ein Verkehrsmediziner? Dann sendet uns eine Nachricht.

Dr. med. Martin Hütter

NRW – 41065 Mönchengladbach, Johannes-Büchner-Str. 8
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachkunde Arbeits- / Verkehrsmedizin

Tel.: 02161 5666111 – Fax: 02161 5666113

praxis@dr-huetter-moenchengladbach.de

Horst-Joachim Berodt

Hamburg –  20359 Hamburg, Millerntorplatz 1
Orthopäde mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin, Verkehrsmedizinische Begutachtung

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Tel. 040 303885822 · Fax 08362-12-3030

Fahreignungszentrum Allgäu

Bayern –  87629 Hopfen am See/Füssen, Höhenstr. 56

Können Sie als Patient schon wieder Motorrad fahren?

Die Experten klären Ihre Fahreignung und organisieren in Kooperation mit Fahrschulen und dem TÜV Süd Fahrstunden und Testfahrten.

Sekretariat (vormittags): Ingrid Gohlke
Tel. 08362-12-1047 · Fax 08362-12-3030
ingrid.gohlke@fachklinik-enzensberg.de

 

Dr. I. Schöll, Dr. E. Steidl & Kollegen

Hessen – 61348 Bad Homburg, Mülhauser Straße 49 Praxis für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie Tel.: 06172 – 45 15 25 · Fax: 06172 – 94 11 95 info@dr-schoell.de